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Spenden und Mitglied werden
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Wir von Nwanne di namba – Freunde in der Fremde e. V. freuen uns über jede Spende, sei sie auch noch so gering. Denn jeder Euro hilft und kommt ohne Abzug vor Ort an. 

 

Alle Spendengelder und Patenschaftsbeiträge gehen komplett und ohne Abzug entstehender Kosten direkt an die einzelnen Projekte. 

 

Die Verwendungszwecke werden entweder durch die persönlichen Kontakte zu den einzelnen Kindern oder durch Berichte, Fotos und persönliche Kontakte und Besuche dokumentiert.

 

Neben unseren festen Patenschaften, gibt es immer wieder einzelne Notfälle, bei denen wir als Verein spontan einspringen, um die akute Not eines Kindes zu lindern – sei es mit Schulgeld oder auch Werkzeug für die Ausbildung oder als Start up – immer mit dem Ziel

Hilfe zur Selbsthilfe"!

 

Für die Schulrenovierung sind wir ebenfalls für jede Spende dankbar. Alles hilft, um damit den Kindern im Dorf die Bildung dauerhaft zu ermöglichen.

 

In der Corona-Krise konnten wir dank der großzügigen Spenden durch Stoffmasken einen Beitrag zur Hygiene leisten und mit Lebensmitteln gegen Hunger helfen! Aktuelles

Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke (Förderung der Entwicklungszusammenarbeit) durch Bescheinigung des Finanzamtes Montabaur als gemeinnützig anerkannt und nach  §5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. 

 

Unseren Freistellungsbescheid finden Sie hier.

Unser Spendenkonto: 

Spendenkonto:
Westerwald Bank eG 
IBAN DE33 5739 1800 0018 8068 00 

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Mitglied werden

Nwanne di namba – Freunde in der Fremde e. V. ist ein noch junger und kleiner Verein, der jedoch bereits vielen Kindern in Nigeria vor allem im Dorf Okpatu (im Bundesstaat Enugu) mit einer soliden Schul- und Berufsausbildung eine Zukunft gegeben hat.

Wer uns bei dieser schönen und erfüllenden Aufgabe als Mitglied aktiv oder inaktiv helfen möchte, ist herzlich willkommen. 

Antragsformular

Der jährliche Mitgliedsbeitrag von nur 24 € gilt als abzugsfähig und wird auf Wunsch entsprechend bescheinigt. 

Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke (Förderung der Entwicklungszusammenarbeit) durch Bescheinigung des Finanzamtes Montabaur als gemeinnützig anerkannt und nach  §5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. 

Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht – zum Kontakt

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